Anfrage Windenergie
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, unter dem TOP Anfragen und Anträge der Ratssitzung am 24.09.2015 folgende Anfragen zum Thema Windenergie und Teilflächennutzungsplan Energie zu beantworten:
- 1. Was für ein weiteres Gutachten möchte die Bezirksregierung?
- 2. Hat die Erstellung des weiteren Gutachtens aufschiebende Wirkung? Kann der Rat den Teilflächennutzungsplan Energie ohne die Gutachten beschließen?
- 3. Wer beauftragt den Gutachter?
- 4. Welcher Gutachter soll die Gutachter erstellen? Hat die Verwaltung bereits einen Gut- achter beauftragt?
- 5. Wer bezahlt den Gutachter und was kostet das Gutachten?
- 6. Wieviel Zeit benötigt der Gutachter für die Erstellung des Gutachtens?
- 7. Welche Vorgaben gibt es für das Gutachten?
- 8. Wann kann der Teilflächennutzungsplan voraussichtlich in Kraft treten?
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers