Anfragen zur Baustelle Kirchplatz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Durchführung der Bauarbeiten auf der Bültstraße und rund um die Lambertikirche erweckt in der Bürgerschaft reges Interesse. Damit einhergehend gibt es erhebliche Kritik am Baufortschritt und der fachlichen Bauausführung. Viele Bürger, insbesondere natürlich Anwohner der Baustelle, sind beunruhigt über die Entwicklung der Baumaß- nahme. Im Wesentlichen wurden gegenüber der CDU-Fraktion nachstehende Fragen und Kritikpunkte geäußert:
- Wie groß ist die Bauzeitüberschreitung des Bauabschnitts Bültstraße gegenüber der vertraglichen Vereinbarung? Sind für etwaige Bauzeitüberschreitungen Vertragsstrafen mit dem Auftragnehmer vereinbart?
- Welche Ursachen werden von dem beauftragten Unternehmer genannt, die zu der Bauzeitverlängerung geführt haben?
- Werden auch die bereits in der Presse genannten Regenmengen in diesem Sommer als Grund für die Bauzeitverlängerung angeführt? Wenn ja, liegt für die Regenmengen eine Bestätigung des Wetteramtes Essen vor, dass es sich hier um außergewöhnliche Regenfälle handelte, die zur Anerkennung eventueller Nachtragsansprüche führen können?
- Jede Bauzeitverlängerung kostet Geld. Wurden seitens des Auftragnehmers be- reits Nachtragskosten für die bisherigen Arbeiten an der Bültstraße in Rechnung gestellt.
Wenn ja, in welcher Höhe und wurden die Forderungen von der Stadt akzeptiert?
- Durch die Baumaßnahme sind u.a. zahlreiche Gewerbetreibende am Kirchplatz betroffen. Die Einschränkungen führen nach Aussagen einiger Unternehmer zu spürbaren Umsatzeinbußen. Sind gegenüber der Stadt bereits Schadensersatzan- sprüche geltend gemacht worden?
Wenn ja, in welcher Höhe und wie wird die Stadtverwaltung darauf reagieren?
- Nach Aussagen einiger Anwohner und Besucher des Kirchplatzes hat der Zoll (vermutlich Finanzkontrolle Schwarzarbeit FKS) in der 41. Kalenderwoche die Baustelle überprüft. Wurden seitens der Stadt Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der eingesetzten Nachunternehmer und deren Mitarbeiter festgestellt oder sind solche der Stadt bekannt gemacht worden?
Wenn ja, welche und können diese zu Ansprüchen u.a. des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger gegenüber der Stadt Ochtrup führen?
- Ist der Einsatz von Nachunternehmern im Bauvertrag vorgesehen und wurden diese namentlich vertraglich festgeschrieben?
- Hat es nach Baubeginn von der Stadt Ochtrup Zusatzaufträge an den Auftrag- nehmer gegeben, die nicht in der Ausschreibung berücksichtigt waren?
Wenn ja, welche Aufträge sind dies? Welche Kosten entstehen durch diese Aufträge?
Wir bitten Sie, diese Fragen noch vor Beendigung der Haushaltsplanberatungen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers
Josef Eiling