Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lendrich,
die CDU-Fraktion beantragt die Bildung eines Integrationsausschusses gemäß § 27 GO i.V. mit § 57 und § 58 GO.
Begründung:
In § 27 Abs. 1 Satz 1 GO ist in einer Gemeinde in der mindestens 2000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben ein Integrationsrat zu bilden, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte gemäß Absatz 3 Satz 1 es beantragen. Die Wahl des Integrationsrates findet am Tage der Kommunalwahl statt. In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 ist eine spätere Wahl zulässig.
Gemäß § 27 Abs. 12 GO kann durch Beschluss des Rates ein Integrationsausschuss gebildet werden. Für den Integrationsausschuss gelten die Regelungen für den Integrationsrat entsprechend.
In der Stadt Ochtrup leben zurzeit 2076 mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Die nächste Kommunalwahl findet erst im Jahr 2025 statt. Daher könnte eine reguläre Wahl erst dann durchgeführt werden. Bisher haben keine 200 Wahlberechtigte die Bildung eines Integrationsrates beantragt. Hilfsweise könnte der Rat der Stadt Ochtrup die Bildung eines Integrationsrates beschließen und die Wahl im Laufe des Jahres 2021 durchführen lassen. Da dieses aber mit sehr viel Aufwand und Kosten verbunden ist, sollte der Rat die Bildung eines Integrationsausschusses beschließen.
Folgende Themen könnten im Integrationsausschuss behandelt werden:
• die Antidiskriminierungsarbeit,
• die Verbesserung der Schulerfolge des Migrantenkindes,
• die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung,
• die Förderung natürlicher Mehrsprachigkeit,
• der erfolgreiche Übergang von der Schule in den Beruf,
• die Aufnahmen und Integration von Flüchtlingen
Mit freundlichen Grüßen
Christof Maas
Simona Schmiegel