Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
seit Jahrzehnten diskutiert die Politik in Ochtrup die Angliederung des städtischen Baubetriebshofes an die Stadtwerke Ochtrup.
Zahlreiche Ausschüsse und Unterausschüsse haben das Thema von allen Seiten beleuchtet. Machbarkeitsstudien wurden erstellt, Berater haben in Ausschüssen hierzu vorgetragen.
Der letzte Schritt war der Vortrag der Gemeindeprüfungsanstalt im Rat am 01.07.2021. Hier wurde nochmals die verschiedenen Möglichkeiten skizziert.
Ein Argument gegen eine Angliederung war in der Vergangenheit die räumliche Distanz zwischen dem Baubetriebshof am Rande des Stadtgebietes zur Bauernschaft Weiner und der Stadtwerke im Witthagen. Nachdem der Baubetriebshof in die Gebäude der Stadtwerke am Witthagen umgezogen ist, ist dieses Argument entfallen.
Der Betrieb eines Baubetriebshofs ist, wie der Betrieb von Stadtwerke, eine technische und kaufmännische Aufgabenstellung.
Das CDU-Fraktion ist daher nach allen Beratungen, Diskussionen und Fachvorträgen von Beratern (u.a. GPA) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aufgaben des Baubetriebshofes am effektivsten sowohl unter technischen als auch unter kaufmännischen Gesichtspunkten von den Stadtwerken erledigt werden können.
Wir beantragen daher, die Aufgaben des Baubetriebshofes zusammen mit den Mitarbeitern und der technischen Ausstattung bis spätestens 31.12.2022 auf die Stadtwerke Ochtrup zu übertragen. Der Baubetriebshof soll neben den Sparten „Strom“, „Gas“, „Wasser“, „Abwasser“ und „Bergfreibad“ als 6. Sparte von den Stadtwerken geführt werden.
Der Grundsatzbeschluss über die organisatorische Änderung soll in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden und anschließend in der nächsten Ratssitzung beschlossen werden.
Dem Rat, der Stadtverwaltung und den Stadtwerken bleiben dann bis Dezember 2022 mehr als 15 Monate Zeit, den Grundsatzbeschluss umzusetzen, damit der Baubetriebshof ab dem 1. Januar 2023 ein Teil der Stadtwerke ist.
Wir stellen diesen Antrag, weil wir nach allen Beratungen zu der Auffassung gekommen sind, dass diese organisatorische Änderung zu einer effektiveren Ausnutzung der Ressourcen des Baubetriebshofes zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ochtrup und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes führt.
Der Grundsatzbeschluss zu diesem Zeitpunkt soll allen handelnden Personen, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Planungssicherheit geben und Unsicherheiten über die Zukunft und Sicherheit ihrer Arbeitsplätze vermeiden.
Die Vorschläge der GPA nur Teilbereiche des Baubetriebshofes (z.B. die Straßenunterhaltung) auf die Stadtwerke zu übertragen, ist aus unserer Sicht nicht zielführend im Sinne einer Verbesserung der Effektivität, also des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Es ist nach Auffassung der CDU-Fraktion auch im Sinne der Mitarbeiter, wenn der Baubetriebshof als Ganzes auf die Stadtwerke übertragen wird.
Im Zeitraum zwischen Ratsbeschluss am 07. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 sind von der Stadtverwaltung, den Stadtwerken und dem Rat u.a. folgende Aufgaben zu erledigen:
- Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke,
- Fertigstellung und Beschlussfassung über das Grünflächenpflegekonzept als Teil der Leistungsbeschreibung des Baubetriebshofes,
- Erstellung einer Kosten- und Leistungsrechnungsrechnung für den Baubetriebshof als Grundlage der Leistungsabrechnung zwischen Stadtwerke und Stadt Ochtrup
Mit der Beschlussfassung über unseren Antrag erwarten wir eine Berichterstattung über den Stand der Umsetzungsarbeiten in jeder Sitzung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses und des Betriebsausschusses der Stadtwerke.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers Sebastian Scho
Den gesamten Antrag findet man hier auch als verlinkte PDF-Datei.