Ausbau Stadtstraßen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Rates
in 2013 hat der Rat den Beschluss gefasst, dass Stadtstraßen, die noch nach BauGB bzw. KAG abzurechnen sind, erst nach mehrmaliger Bürgerinformation ausgebaut werden sollen. Im Einzelfall kann dies bedeuten, dass mit dem Ausbau erst 8 Jahre nach der ersten Bürgerinformation begonnen wird.
Aus sozialen Erwägungen heraus ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn den Anwohnern Gelegenheit gegeben wird, Straßenausbaubeiträge über einen längeren Zeitraum anzusparen bzw. in Raten zu bezahlen.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion hat der damalige Beschluss nicht zur gewünschten Beschleunigung des Straßenausbaus geführt. Vielmehr wird der städtische Haushalt durch Unterhaltungskosten für den Zeitraum bis zum Ausbau der Straße belastet.
Es ist außerdem damit zu rechnen, dass aufgrund der üblicherweise vorhandenen Inflationsrate von jährlich mindestens 1% ein Straßenausbau in 8 Jahren um mindestens rd. 7% teurer ist. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die Anwohner in 8 Jahren tatsächlich über die notwendigen Mittel zur Bezahlung des Straßenausbaus verfügen.
Die CDU-Fraktion beantragt daher eine grundsätzliche Änderung der Vorgehensweise, um den Ausbau von Stadtstraßen zu beschleunigen.
Es soll bei der Bürgerversammlung für die vom Ausbau betroffenen Anlieger verbleiben. Im Rahmen der Bürgerversammlung sollen weiterhin zwei Ausbaukonzepte unterschiedlicher Standards vorgestellt werden.
Abweichend von der bisherigen Vorgehensweise (TOP 5 Abstimmungspunkte D bis G der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Tiefbauangelegenheiten vom 04.11.2013) beginnt die Stadt im unmittelbar auf die Bürgerversammlung folgenden Kalenderjahr mit dem Ausbau der Straße.
Die Anwohner werden grundsätzlich nach BauGB bzw. KAG in Höhe der Ausbaukosten veranlagt. Es wird den Anwohnern die Möglichkeit eingeräumt, die veranlagten Ausbaukosten über den Zeitraum von bis zu 8 Jahren ab der Veranlagung in Raten an die Stadt zu zahlen. Für die Stundung berechnet die Stadt Ochtrup jährliche Zinsen in Höhe des Basiszinssatzes gem. § 247 BGB (z.Zt. - 0,88%) zzgl. eines Aufschlags von 2%-Punkten. Der Zinssatz wird zu Beginn der Stundung für die gesamte Laufzeit festgelegt.
Der Abstimmungspunkt H des Sitzungsprotokolls (zusätzliche Maßnahmen) bleibt unverändert.
Ziel dieser grundsätzlichen Änderung ist es, den Ausbau von Stadtstraßen zu beschleunigen. In der derzeitigen Situation werden der Haushalt der Stadt Ochtrup, also alle Bürger der Stadt Ochtrup mit Unterhaltskosten für Straßen belastet, die bereits ausgebaut werden sollten.
Durch das Hinausschieben von Ausbauarbeiten wird überdies der Haushalt der Stadt mit Preissteigerungen belastet.
Die Möglichkeit der Ratenzahlung der Ausbaukosten dient der sozialen Abfederung der Kostenbelastung, weil es nicht allen Anwohnern der Straßen möglich ist, hohe Summen sofort bzw. innerhalb von 1 bis 2 Jahren zu bezahlen. Die Verzinsung der Stundung soll einen Trittbrettfahrereffekt vermeiden. Anwohner, die über die Möglichkeit verfügen, die Beiträge sofort zu bezahlen, werden aus wirtschaftlichen Gründen die sofortige Zahlung statt der verzinslichen Stundung vorziehen.
Die Straßen Nr. 1 und 2 der Prioritätenliste 2 (Feldstraße und Lautstraße) würden nach dem bisherigen Prinzip erst in 2023 bzw. 2025 ausgebaut werden.
Die CDU beantragt, den Anwohnern die neue Vorgehensweise in einer weiteren Bürgerversammlung in 2018 vorzustellen. Sollte sich aus den Bürgerversammlungen eine Mehrheit für einen vorzeitigen Ausbau nach der neuen Vorgehensweis ergeben, werden diese Straßen in 2019 ausgebaut.
Den Anwohnern der Straßen Nr. 5, 6 und 7 (An den Wiesen, Spinnereistraße und An den Teichen) sowie Nr. 8 und 9 (Eichendorffallee) wird auf Bürgerversammlungen in 2018 die neue Vorgehensweise vorgestellt, mit dem Ziel, diese Straßen in 2019 auszubauen.
Zusätzlich beantragt die CDU-Fraktion außerdem in 2018 die Straße Nr. 1 von der Prioritätenliste 1 (An den Wiesen) in 2018 auszubauen und die Kosten hierfür im Haushalt 2018 zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers
48607 Ochtrup, den