48607 Ochtrup, den

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die CDU-Fraktion beantragt, an sämtlichen Schulen in Ochtrup zu prüfen, ob und mit welchen Aufwand die „Low-Cost-Abluftanlage für Klassenräume“, entwickelt vom Max Planck Institut für Chemie, statt mobiler Luftreinigungsanlagen eingesetzt werden kann. Die vorläufige Dokumentation des MPI und der Projektschule Integrierte Gesamtschule Mainz Bretzenheim können auf dem untenstehenden Link angesehen werden.

https://www.mpg.de/16017324/dokumentation-lueftung-mpic.pdf

Die ersten Ergebnisse der Studie weisen darauf hin, dass 90% der Aerosole aus den Klassenräumen abgeführt werden können.

Die CDU Fraktion geht davon aus, dass aufgrund der Lüftungsfähigkeit der Fenster an allen Schulen die Förderung der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsanlagen nicht möglich ist bzw. nicht gefördert wird. Wir sehen daher diese Form der Behelfsentlüftung zu dem vom Projektinstitut genannten Kostenrahmen (250 – 300 EUR pro Klassenraum) für den städtischen Haushalt durchaus als vertretbar an. Es sollte noch geprüft werden, ob eine Förderung aus Landesmitteln gem. der Richtlinie des Runderlasses des MHKBGL NRW vom 09.11.2020 (Punkt 4.2) möglich ist.

Insbesondere vor dem Hintergrund des erneuten Lockdown bietet sich die Umsetzung in Absprache mit den Schulleitungen kurzfristig an.

Außerdem beantragt die CDU Fraktion, bei den Schulleitungen zeitnah abzufragen, welche technischen Mittel neben den bereits bestellten Ausstattungen zusätzlich für den anstehenden Hybridunterricht notwendig sind und angeschafft werden müssen.
Bei der Verteilung der bestellten IPads sollten insbesondere die Schülerinnen und Schüler primär versorgt werden, die keine Zugriffsmöglichkeiten mit Geräten aus dem familiären Bereich haben.

Aufgrund der unklaren Versicherungslage bei der Ausleihe von mobilen Endgeräten beantragt die CDU-Fraktion hierfür folgende Regelung zu treffen. Sollte es an den städtischen Geräten zu Beschädigungen kommen, soll an erster Stelle die private Haftpflichtversicherung des Entleihers in Anspruch genommen werden. Ist dies nicht möglich, wird die Schadensregulierung über den städtischen Haushalt abgewickelt.

Die Dringlichkeit des Themas macht die kurzfristige Antragsstellung notwendig. Wir bitten darum, diesen Antrag wegen der Dringlichkeit dem Rat als Tischvorlage am 17.12.2020 vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Hajo Steffers
Andrea Eiling
Markus Eiling