Feuerwache/Rathaus
Sehr geehrte Ratsmitglieder,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Stadt Ochtrup hat am 03. Juli 2014 beschlossen, dass – soweit möglich – die Stadt Ochtrup bis 2020 ein neues Rathaus erhält.
Nach Durchsicht des Brandschutzbedarfsplans und Besichtigung der Feuerwache an der Mühlenstraße in Ochtrup ist klar, dass die Stadt Ochtrup umgehend eine neue Feuerwache benötigt.
Dem aufmerksamen Beobachter wird außerdem nicht entgangen sein, dass die Stadthalle als Stadthalle und Sporthalle nicht immer ihren Ansprüchen genügt und z.T. auch schon altersbedingte Mängel und Abnutzungserscheinungen aufweist.
Desweiteren besteht ein erhöhter Bedarf an innerstädtischen Grundstücken insbesondere für junge Familien, um Familienheime ohne Bauträgerbindung errichten zu können.
Die CDU-Fraktion beantragt daher über folgende Investitionsmaßnahmen zu beschließen und mit den notwendigen Planungen hierfür bereits in 2017 zu beginnen.
- Die Stadthalle an der Gronauer Straße und die Feuerwache an der Mühlenstraße werden abgerissen. Auf dem so entstehenden rd. 9.300 qm (ohne Straßen, mit Parkplätzen) großen städtischen Grundstück wird eine neue Feuer- und Rettungswache errichtet.
- Die Pestalozzischule wird – soweit möglich – abgerissen. Auf dem städtischen Grundstück zwischen Grüner Weg, Prof.-Gärtner-Straße, den privaten Wohnbau- grundstücken an der Gronauer Straße und Grüner Weg (Flurstücke 53, 183 und 186) mit einer Größe von rd. 6.900 qm errichtet die Stadt unter Berücksichti- gung der denkmalpflegerischen Vorgaben ein neues Rathaus.
Das neue Rathaus soll alle drei vorhandenen Ratshausstandorte vereinigen.
- Auf dem Grundstück zwischen Alter Maate und Piusstraße wird im südlichen Bereich eine neue Stadt-/Sporthalle errichtet, die sowohl den Ansprüchen an eine moderne Veranstaltungshalle in einem Mittelzentrum als auch einer Sporthalle genüge tut.
Einzelheiten zu den Nutzungsmöglichkeiten, dem Nutzungsumfang und den hierfür zu erhebenden Entgelten regelt der Rat in einer gesonderten Satzung für die städtische Veranstaltungshalle.
- Die Grundstücke an der Prof.-Katerkamp-Straße 5 werden für die Errichtung von Familienwohnheimen veräußert. Bei der Veräußerung sollen junge Familien mit Kindern bevorzugt werden. Es sollen keine Grundstücke an Investoren veräußert werden, die die Immobilien anschließend vermieten. Als Grundstückspreis soll ein Wert von 80% des vom Gutachterausschuss festgesetzten Bodenrichtwertes pro qm zzgl. Erschließungskosten erhoben werden.
Die Erschließungsanlagen werden von der Stadt erstellt.
Die Grundstücke sollen mit einer Bauverpflichtung veräußert werden, die innerhalb von 24 Monaten zu erfüllen ist.
Die Vergabekriterien werden vom Stadtrat festgelegt.
Ziel ist die Ansiedlung von jungen Familien in diesem Stadtviertel zur Stärkung der Grundschule an der Schillerstraße und der Kindergärten am Gausebrink und an der Bahnhofstraße.
- Das Grundstück des alten Rathauses an der Prof.-Gärtner-Straße 10 wird an einen Investor zur Errichtung einer Mietwohnimmobilie mit Sozialbindung veräußert.
- Das verbleibende Gelände nördlich der Stadt- und Sporthalle an der Piusstraße kann an einen Investoren oder andere Bauwillige zur Errichtung von Wohnbauten und an den am Grundstück anliegenden Gewerbebetrieb veräußert werden. Einzelheiten zur Veräußerung an Investoren und andere Bauwillige regelt der Ausschuss für Planen und Bauen.
Wenn möglich soll in das Rathaus oder die Feuer- und Rettungswache auch die Polizeiwache integriert werden.
Die Errichtung der Gebäude zu den Nr. 1 bis 3 soll nach erfolgter Planung zum Festpreis für eine schlüsselfertige Errichtung vergeben werden.
Nach Abzug der Veräußerungserlöse aus den Punkten 4 bis 6 wird sich ein erheblicher Fremdfinanzierungsbedarf ergeben. Dieser soll durch Darlehensaufnahme über 30 Jahre finanziert werden.
Die Stadtverwaltung soll die Kosten für notwendige Planungen in 2017 nach bestem Wissen beziffern und in den Haushalt 2017 einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers
Herbert Löcker
Jürgen Helker
Ewald Brinkschmidt