Rathausplanung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Die CDU Fraktion beantragt, die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich westlich der Prof.Gärtner-Straße und nördlich der Lautstraße bis zur Gronauer Straße bzw. zur Augustin-Wibbelt-Straße.
Es soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Für die Flurstücke 53, 62, 65, 70, 171, 178 und 181 bis 188 wird festgelegt, dass es sich um Flächen handelt, für die eine Nutzung für öffentliche Zwecke (Rathaus) vorgesehen ist.
Das Flurstück 53 (Pestalozzischule) kann zusammen mit den angrenzenden Grundstücken nach Auffassung der CDU-Fraktion eine geeignete Fläche zur Ansiedlung der Feuerwache und eines Rathauses sein. Im Arbeitskreis Rathaus hat sich ergeben, dass das Flurstück 53 alleine nicht ausreichend wäre und die angrenzenden Grundstücke sich z.Zt. nicht im Eigentum der Stadt befinden. Dies gilt insbesondere für das Flurstück 183 (Spielplatz).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Ausweisung der Nutzung für öffentliche Zwecke erhält die Stadt ein Vorkaufsrecht gern. § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dieses Vorkaufsrecht kann für den Erwerb der an das Flurstück 53 anliegenden Grundstücke genutzt werden, um die Ansiedlung von Feuerwehr und Rathaus möglich zu machen.
In diesem Zuge beantragen wir gleichzeitig, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, einen Alternativstandort für die Musikschule und die Stadtkapelle zu suchen, weil dieser spätestens notwendig wird, wenn mit dem Bau einer neuen Feuerwache auf dem Flurstück 53 begonnen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers