Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion beantragt, folgende Änderungen an der vorgelegten Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Ochtrup vorzunehmen:
- § 7 Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten/Bekanntmachung.
Die Bekanntmachung soll in einem neuen § 8 geregelt werden. Die Überschrift des § 7 und der Paragrafenverweis in § 7 Abs. 2 Nr. 2 sind entsprechend anzupassen.
Außerdem soll § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 in den neuen § 8 übernommen werden.
- § 8 Tag des Bürgerentscheids/Bekanntmachung
In die Satzung soll folgender § 8 eingefügt werden. Alle übrigen Paragrafen rücken entsprechend nummerisch nach hinten.
(1) Der Bürgerentscheid findet an einem Sonntag statt
(2) Unverzüglich nach der Bestimmung des Tages des Bürgerentscheids durch den Rat macht der Bürgermeister/die Bürgermeisterin den Tag des
Bürgerentscheids und den Text der zur Entscheidung stehenden Frage sowie den Zeitraum der Stimmabgabe öffentlich bekannt.
(3) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis macht der Bürgermeister/die Bürgermeisterin öffentlich bekannt, wo, wie
lange und zu welchen Tagesstunden das Abstimmungsverzeichnis eingesehen werden kann
(4) Die Stimmabgabe ist ab dem 20. Tag vor dem Bürgerentscheid an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr, an Sonntagen in der
Zeit von 11 Uhr bis 15 Uhr, sowie an zwei vom Bürgermeister zu bestimmenden Tagen von 7 Uhr bis 19 Uhr im Rathaus der Stadt Ochtrup möglich. Sie ist
auch möglich am Tag des Bürgerentscheids im Rathaus in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr.
(5) Die Bekanntmachung kann notwendige Erläuterungen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin enthalten, die kurz und sachlich zum Verständnis des
Gegenstands des Bürgerentscheids beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers
Christa Lenderich