Wasserversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Versorgung mit Trinkwasser ist Kernbestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge.
Dies ist sowohl in Bundes- als auch in Landesgesetzen entsprechend geregelt.
Der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen hat am 06.07.2016 ein Landeswassergesetz beschlossen. In diesem Gesetz wird in Anlehnung an das Wasserhaushaltsge- setz klargestellt, dass die Gemeinde auf ihrem Gebiet eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherstellen muss.
Nach § 38 Abs. 3 LWG müssen die Gemeinden ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufstel- len. Dieses Konzept ist erstmals am 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben.
Die CDU-Fraktion stellt hierzu folgende Fragen an die Verwaltung:
- Wird das Konzept von der Stadtverwaltung mit Unterstützung durch die Stadt- werke Ochtrup aufgestellt oder wird der Auftrag zur Erstellung des Konzepts extern vergeben?
- Wann soll das Konzept aufgestellt werden?
- Wird das Konzept dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt?
- Mit welchen Kosten für die Konzepterstellung rechnet die Stadtverwaltung?
- Können und werden diese Kosten auf den Wasserpreis umgelegt?
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers