Antrag Bauschäden an Straßen und Wegen zeitnah zu beseitigen

Haushaltsplan 2025 - Antrag Bauschäden an Straßen und Wegen zeitnah zu beseitigen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

bei Bauarbeiten von privaten Investoren auf deren Grundstücken, Telekommunikationsunternehmen, Stadtwerken, Windparkbetreibern und Stromanbietern ist es nahezu unvermeidbar, dass die öffentliche Infrastruktur, insbesondere die städtischen Straßen und Wirtschaftswege in Mitleidenschaft gezogen werden.

In Ochtrup ist es z.Zt. üblich, dass der Schaden nicht direkt durch den Schadensverursacher beseitigt wird. Stattdessen zahlt dieser einen von der Stadtverwaltung geschätzten Geldbetrag, der dann für die Schadensbeseitigung eingesetzt werden sollte.

Nach unserer Wahrnehmung wird das Geld aber häufig nicht direkt in die Schadensbeseitigung investiert, sondern im allgemeinen Haushalt als Einnahme vereinnahmt. Die Schadensbeseitigung erfolgt dann Jahre später (oder gar nicht).

Dieses Vorgehen spiegelt sich leider im schlechten Zustand der Straßen und Wirtschaftswege wider.

Die CDU Fraktion stellt fest, dass die oben dargestellte Handhabung nicht zum gewünschten Erfolg, nämlich der Schadensbeseitigung, also der vollständigen Wiederherstellung der Infrastruktur, führt.

Wir fordern und beantragen daher für die Zukunft folgendes Vorgehen:

  1. Vor Baubeginn wird durch das Bauamt gemeinsam mit dem Investor ein schriftliches Protokoll über den Zustand der städtischen Infrastruktur, welche er in Anspruch nehmen möchte, gefertigt. Im besten Fall enthält das Protokoll auch Bilder, die den Zustand vor Baubeginn dokumentieren. Das städtische Bauamt und ein Vertreter des Investors bestätigen den Inhalt des Protokolls durch Unterschrift. (Wenn das bereits so gehandhabt wird, umso besser.)
     
  2. Mit dem Investor wird schriftlich vereinbart, dass er die Kosten trägt, um die in Anspruch genommene städtische Infrastruktur wiederherzustellen, d.h. in den dokumentierten Zustand vor Maßnahmenbeginn zu versetzen.
     
  3. Sollten die mutmaßlichen Kosten der Schadensbeseitigung mehr als € 250.000 betragen, verlangt die Stadtverwaltung von dem Investor eine Bürgschaft oder ähnliches über die Kosten der Schadensbeseitigung. Hiervon kann die Stadtverwaltung nach eigenem Ermessen absehen.
     
  4. Die Stadt Ochtrup beteiligt sich grundsätzlich nicht an den Kosten der Schadensbeseitigung. Sollte ein Investor eine städtische Beteiligung einfordern, weil der Zustand nach Schadensbeseitigung durch ihn deutlich besser sein wird, als der Zustand vor Baubeginn, und lassen sich solche Ansprüche juristisch nicht abwehren, entscheidet der Rat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss über den Umfang der städtischen Beteiligung an der Schadensbeseitigung.
     
  5. Die Schäden sind spätestens 1 Monat nach Abschluss der Bautätigkeit durch den Schadensverursacher zu beseitigen.
    Nach Abschluss der Schadensbeseitigung findet eine Abnahme durch das Bauamt statt. Über die Abnahme wird durch das Bauamt gemeinsam mit dem Investor ein schriftliches Protokoll gefertigt, welches durch Unterschriften bestätigt wird. Wenn bei dieser Abnahme weiterhin Schäden aufgenommen werden und dadurch die Abnahme nicht vollumfänglich stattfinden kann, ist der Verursacher/Investor dazu verpflichtet, diese unverzüglich, jedoch spätestens binnen 2 Wochen, zu beseitigen.
    Witterungsbedingte Verzögerungen bei der Schadensbeseitigung sind der Stadtver-waltung umgehend schriftlich anzuzeigen.
     

Mit freundlichen Grüßen

Hajo Steffers