Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Anschaffung von mobilen Luftfilteranlagen für Schulen mit 200 Millionen Euro durch den Bund gefördert wird.
Im Hinblick auf den schriftlich geäußerten Wunsch der Ochtruper Grundschulen auf Ausstattung mit mobilen Luftfilteranlagen, beantragen wir die Prüfung auf mögliche Förderung durch das Bundesprogramm. Wir regen außerdem an, den Bedarf der weiterführenden Schulen erneut zu prüfen.
Sollte auf Grund der Förderbedingungen eine Förderung nicht möglich sein, beantragen wir eine überplanmäßige Ausgabe zum Haushalt 2021 in Höhe der voraussichtlichen Beschaffungskosten. Die überplanmäßige Ausgabe ist im Rahmen des NKF-CIG als außerplanmäßiger Ertrag zu aktivieren und entweder 2024 einmalig gegen die Allgemeine Rücklage, oder ab 2025 über 50 Jahre abzuschreiben.
Ziel muss es sein, dass Rat und Verwaltung ihren Beitrag dazu leisten, den Präsenzunterricht im Herbst und im Winter auch bei einer möglichen Verschlechterung der Infektionslage aufrecht zu erhalten.