Haushaltsplanentwurf 2025 - Antrag zur Einführung einer Grundsteuer C in Ochtrup
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
die Grundsteuerreform führt für die meisten Wohngrundstücke zu einer teilweise erheblichen Erhöhung der Belastung, obwohl die Hebesätze ab 2025 zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens an Grundsteuer für die Stadt führt (Stichwort: Aufkommensneutralität).
Die CDU Ochtrup stimmt mit der Verwaltungsauffassung überein, dass die Differenzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B zuviele juristische Risiken mit sich bringt.
Mit dem neuen Grundsteuergesetz hat der Gesetzgeber in § 25 Abs. 5 GrStG die Möglichkeit der Erhebung einer sog. Grundsteuer C für baureife Grundstücke geschaffen.
Mit der Grundsteuer C soll durch einen höheren Hebesatz ein Anreiz geschaffen werden, diese Grundstücke zu bebauen. Dies soll u.a. dem Wohnungsmangel vorbeugen oder vermindern und die Spekulation mit unbebauten Grundstücken verteuern.
In Ochtrup liegt der Bedarf an Wohnungen spürbar über den vorhandenen Wohnungen. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es zahlreiche unbebaute, aber baureife Grundstücke, deren Bebauung zur Verkleinerung der Lücke zwischen Angebot und Nachfrage bei Wohnungen führen würde.
Die CDU Ochtrup befürwortet die Einführung einer Grundsteuer C in Ochtrup.
Die in § 25 Abs. 5 Satz 4 GrStG genannten Gründe für die Einführung einer solchen zusätzlichen Steuer stimmen überein mit den Überlegungen und Überzeugungen der CDU Ochtrup.
Für die Einführung einer solchen Steuer müssen Grundlagen geschaffen werden. Es müssen u.a. die betroffene Grundstücksgruppe identifiziert werden, die Summe der Messbeträge dieser Grundstücksgruppe ermittelt werden und die Inhalte der Allgemeinverfügung i.S.d. § 25 Abs. 5 Sätze 7 und 8 GrStG erarbeitet werden.
Die CDU Ochtrup beantragt daher, dass im Kalenderjahr 2025 durch die Stadtverwaltung die Voraussetzungen für die Einführung einer Grundsteuer C ab dem 1.1.2026 geschaffen werden.
Ziel der CDU Fraktion ist es, mit einem hohen Hebesatz für die Grundsteuer C Anreize für die Bebauung dieser Grundstücke zu schaffen und die zusätzlichen Einnahmen aus dieser Steuer zur Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Steffers