In den vergangenen Tagen haben alle Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigung zur diesjährigen Kommunalwahl erhalten.
Seit heute, 24. August 2020 können alle Wahlberechtigten auch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Wenn man die Briefwahl beantragt, dann ist es wichtig auch das Feld für die Stichwahlunterlagen anzukreuzen.
So ist sichergestellt, dass man auch diese Unterlagen bekommt. Kommt es zu einer Stichwahl und dort ist kein Kreuz gemacht worden, kann man die Unterlagen zur Stichwahl nicht nochmal anfordern!
Also schon hier das richtige Kreuz setzen, um auf jeden Fall seine Wahl zu tätigen!
Jede Stimme zählt, gehen Sie wählen!