CDU Ochtrup fordert Nachbesserungen bei barrierefreien Querungen

Die Fahrbahnübergänge von der Marktstraße in die Bahnhofstraße und von der Töpferstraße in die Bahnhofstraße für Rollstuhlfahrer, E-Mobilfahrzeuge und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen erweisen sich nach Meinung der CDU Ochtrup als schwierig und nicht gerade verkehrssicher.

Im Rahmen einer Besichtigung vor Ort hat Josef Eiling, Sachkundiger Bürger im Tiefbauausschuss, festgestellt, dass die Rampenübergänge mit einem Höhenunterschied von 8 cm auf etwa 50 cm Länge ausgeglichen werden. Dies hat zur Folge, dass die Längsneigung der Fahrbahnübergänge, die für barrierefreie Ausführung festgelegten maximalen 6% mit tatsächlichen 16% bei weitem überschreitet. Gestaltet wurden die Übergänge mit einem Rampenformstein der Fa. Klostermann. Der Rampenformstein hat eine Baulänge von 75 cm. Der tatsächliche Höhenausgleich wird aber nur auf 50 cm Länge ausgeglichen.

Die Vorgaben aus dem Förderantrag und die Bestimmungen im Regelwerk sind nicht neu. Im Zuge der Objektplanung waren diese Vorgaben bekannt. Inwieweit dem beauftragten Planungsbüro, das ebenfalls mit der Objektleitung beauftragt wurde, Planungsfehler nachzuweisen sind, ist zu prüfen.

Die CDU beantragt daher:

  1. Überprüfung der Bauausführung des beauftragten Planungsbüros hinsichtlich gemachter Planungsfehler und der Möglichkeiten der Geltendmachung von Regressansprüchen wg. unsachgemäßer Bauausführung.

  2. Bauliche Umgestaltung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Abflachung der Fahrbahnübergänge gem. DIN, RAST 06 und Vorgaben des Förderbescheides), zum Wohle der mobilitätsbeeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger.

  3. Für zukünftige Baumaßnahmen im Zuge der Innenstadtentwicklung ist seitens des Fachbereichs III verstärkt auf die gesetzeskonforme Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben der Barrierefreiheit, zu achten.

  4. Finanzierungsdeckungsvorschlag:
    Bei Nachweis von Planungsfehlern bzw. Fehlern bei der Objektleitung sind die Kosten im Rahmen von Regressforderungen durch das beauftragte Planungsbüro zu tragen.

Der Antrag soll zur Beratung auf die nächste Tagesordnung des Ausschusses für Planen und Bauen gesetzt und eine entsprechende Vorlage erarbeitet werden.