Seit einiger Zeit kommt es immer wieder zur Klagen von Bewohnern der Innenstadt über die Verunreinigung in der Innenstadt, insbesondere am Sonntagvormittag. Auch der Heimatverein hat sich bereits mit diesem Thema öffentlich beschäftigt. Dieses wird inzwischen sogar unter dem Titel „Heimatverein – Patenschaften für ein sauberes Stadtbild“ im Pottbäckerforum im Internet diskutiert.
Die öffentliche Aufmerksamkeit, die dieses Thema mittlerweile hat und die Beschwerden der Bewohner der Innenstadt zeigen nach Meinung der CDU-Fraktion, dass die Satzung allein nicht ausreicht, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in diesem Bereich herzustellen bzw. beizubehalten.
Eine ordnungsbehördliche Verordnung bedarf auch der Überprüfung hinsichtlich ihrer Einhaltung.
Da die zuständigen Mitarbeiter im Ordnungsamt keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen können, stellt die CDU-Fraktion den Antrag, dass die Stadt Ochtrup zwei zusätzliche Stellen im Stellenplan für sog. geringfügig beschäftigte Mitarbeiter (400 EURO Mitarbeiter) im Bereich des Ordnungsamtes schafft. Aufgabe dieser Mitarbeiter soll die Überwachung der Einhaltung der Verordnung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Verunreinigungsverbotes und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Gaststätten sein.
Zu diesem Zweck sollen die Mitarbeiter zu unterschiedlichen Zeiten an Freitagen, Samstagen und anderen Tagen vor Feiertagen in der Zeit zwischen 21 Uhr und 4 Uhr in der Innenstadt Streife gehen.
Die Mitarbeiter erhalten eine Dienstbekleidung, die sie als Mitarbeiter des Ordnungsamtes kenntlich macht. Außerdem erhalten sie einen Dienstausweis. Durch die Präsenz vor Ort und das Verhängen von Geldbußen gem. § 16 der Verordnung soll die Einhaltung der Verordnung nach Auffassung der CDU verbessert werden.
Gleichzeitig möchte die Unionsfraktion mit dem Antrag, den § 13 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung zu erweitern. Der Umkreis in dem die dort genannten Anbieter, u. a. von Pizzerien, Imbissen und Kneipen die Rückstände von Verpackungen und Gläsern einzusammeln haben, wird auf 50 m erweitert.
Außerdem möchte die CDU, dass der Bußgeldkatalog gem. § 16 Abs. 3 der Verordnung konkretisiert und differenziert werden. Der Hinweis auf ein Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ist ihrer Meinung nach nicht ausreichend. Die einzelnen Verstöße sollen mit Geldbußen belegt werden, so dass jedermann aus der Verordnung die Höhe der Geldbuße erkennen kann.