So heißt es jetzt in dem Urteil. Die Regelung verletze das Recht auf kommunale Selbstverwaltung und sei deshalb nichtig.
„Die Intensiven Bemühungen aller Beteiligten, insbesondere der örtlichen CDU, waren erfolgreich“, resümiert der Stadtverband. Die Christdemokraten fühlen sich in ihrer bisherigen Rechtsauffassung bestätigt. Das Verfassungsgericht hat sich allen Argumenten angeschlossen, die Wirtschaftsministerin Christa Thoben bereits im April 2007 bei einem Ortstermin im EOC von der CDU Ochtrup vorgetragen wurden.
„Die Eindeutigkeit des Urteils lässt keinen Raum für Interpretationen“, betont die CDU. Jetzt sei eine Riesenhürde überwunden. „Nun ist es an der Zeit, das bauordnungsrechtliche Verfahren zügig zu Ende zu führen“, so der Stadtverband weiter. Dies sei notwendig, um die geplanten Investitionen realisieren zu können. „Wir appellieren an die Landesregierung, die Erweiterung des EOC zu akzeptieren“, fordern die Ochtruper Christdemokraten einhellig.