Überwachung der Verkehrssicherung an Baustellen

Foto: Symbolbild - CDU / Christiane Lang

Anträge und Anfragen ASSW 17.03.2025
Unfallgeschehen und Gefährdungen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

das Unfallgeschehen durch An-, Überfahren oder Erfasst werden vom fließenden Verkehr steigt seit 2003 kontinuierlich (Quelle: BG Bau).
Betroffen sind nicht nur die Bauindustrie, sondern auch der öffentliche Dienst und Privatpersonen.

Hauptursache ist das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern, sowie eine nicht angemessene und rechtssichere Planung und Ausführung von Baustellen im Grenzbereich
zum Verkehr.

Die Stadt Ochtrup und auch die Stadtwerke Ochtrup, als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt, unterhalten als Bauherr diverse Baustellen und haben in dieser Funktion auch Verkehrssicherungsaufgaben (siehe Anlage 1). Die Verkehrssicherungspflicht betrifft zwar u.a. auch das/die ausführende/n Bauunternehmen, diese/s muss/müssen aber mindestens durch den Bauherrn überwacht werden. Dieser verbleibt regelmäßig in der primären Verantwortung bzgl. der Verkehrssicherungspflicht. Im Rahmen dieser Kontrollpflicht hat der Bauherr die ihm bekannt gewordenen Mängel unverzüglich abzustellen und zu beheben.
Ein „Wegschauen“ darf es nicht geben, da dies zu erheblichen Haftungsrisiken führt bzw. führen kann. Bei der Bewertung welchen Umfang die Kontrollen haben müssen sind verschiedene Aspekte zu bewerten, wie z.B. Komplexität des Bauvorhabens oder das bisherige Auftreten des Bauunternehmers.

Es ist davon auszugehen, dass an die Stadt bzw. die Stadtwerke, als fachkundige Bauherren, zurecht hohe Maßstäbe an die Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht gestellt werden. Zudem sollte die Stadt bzw. Stadtwerke Ochtrup, als öffentlicher Auftraggeber, das intrinsische Interesse haben, als vorbildlicher Bauherr wahrgenommen zu werden.

Leider ist es in letzter Zeit immer wieder zu offensichtlichen (groben) Verstößen gegen diverse Rechtsgrundlagen bei der Absicherung und Beschilderung von Baustellen – gerade im Stadtgebiet Ochtrup – gekommen (bspw. Baustellen Bahnhofsstraße, Gausebrink, etc.). Durch diese Häufung ist davon auszugehen, dass die obligatorische Überwachung durch die Stadt bzw. Stadtwerke Ochtrup als Bauherr nicht (adäquat) erfolgt.

Die CDU Fraktion stellt daher folgende Anfrage, die in der Sitzung des ASSW am 17.03.2025 unter dem TOP Anträge und Anfragen beantwortet werden sollte:

  1. Wie findet in Ochtrup z.Zt. eine angemessene Überwachung der Bautätigkeiten und der Baustellen statt?
     
  2. Gibt es ein aktuelles Überwachungskonzept von Baustellen in Ochtrup? Wir bitten darum, dieses dem Ausschuss vorzulegen. Sollte ein solches Konzept z.Zt. nicht existieren, erwarten wir, dass es umgehend entwickelt und dem Rat und seinen Ausschüssen vorgelegt wird.
     
  3. Welche Vertragsstrafen drohen in Ochtrup bei Nichteinhaltung der o.g. Rechtsgrundlagen, insbesondere bei Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflichten durch Bauunternehmen? Wie ist die aktuelle Anwendungspraxis in Ochtrup?
     
  4. Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen erfolgen bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die o.g. Rechtsgrundlagen, insbesondere die Verkehrssicherungspflicht?

Mit freundlichen Grüßen

Hajo Steffers     Kai Schnippe     Karsten Köchling